Der digitale Euro nimmt weiter Form an. Das Europäische Parlament hat kürzlich eine gemeinsame Position zum sogenannten Single Currency Package verabschiedet. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Einführung des digitalen Euros, der das Potenzial hat, den Zahlungsverkehr im Euroraum grundlegend zu verändern. Burkhard Balz, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, sieht eine Einigung über den rechtlichen Rahmen bis Ende 2026 als realistisch an.
Wichtige Erkenntnisse
- EU-Parlament und Rat haben sich auf gemeinsame Positionen zum digitalen Euro geeinigt.
- Einigung über den rechtlichen Rahmen bis Ende 2026 erwartet.
- Pilotprojekt startet voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2027.
- Der digitale Euro soll ein gebührenfreies, europäisches Zahlungsmittel werden.
- Haltelimit und Gebührenmodell sind noch Verhandlungspunkte.
- Datenschutz und Privatsphäre genießen hohe Priorität.
- Bargeld bleibt als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten.
Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren
Nachdem der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments bereits prinzipiell zugestimmt hatte, folgte nun die Verabschiedung einer gemeinsamen Position durch das gesamte Parlament. Der Rat der Europäischen Union, bestehend aus den Finanzministern der Mitgliedstaaten, hatte sich bereits im Dezember 2025 auf eine gemeinsame Haltung verständigt.
Die aktuellen Ratspräsidenten aus Irland streben nun zügig eine erste Trilog-Sitzung an. In diesem Verfahren verhandeln die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat über die endgültige Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für den digitalen Euro. Eine Einigung bis Ende 2026 scheint dabei greifbar.
Die Kernpunkte der Verhandlungen
Zwei zentrale Punkte stehen noch im Mittelpunkt der Diskussionen: das Haltelimit für den digitalen Euro und das Gebührenmodell für Zahlungsdienstleister und Händler. Das Haltelimit legt fest, wie viele digitale Euros ein Verbraucher in seiner elektronischen Geldbörse speichern kann. Hier ringen Rat und Parlament noch um Mitspracherechte bei der Festlegung der genauen Höhe, wobei beide ein Vetorecht beanspruchen.
Beim Gebührenmodell gibt es leichte Unterschiede zwischen den Positionen. Das Modell des Rates kommt eher den Kreditinstituten entgegen, während das Parlament die Interessen der Händler stärker berücksichtigt. Trotz dieser Differenzen wird eine baldige Einigung erwartet.
Wichtige Zahlen zum digitalen Euro
- Einführung: Voraussichtlich 2029
- Pilotprojekt-Start: Zweite Jahreshälfte 2027
- Bewerbungen für Pilotprojekt: Mehr als 50 Banken und Zahlungsdienstleister
- Mögliches Haltelimit: 3.000 Euro (noch nicht final)
Warum brauchen wir den digitalen Euro?
Viele Menschen fragen sich, wozu der digitale Euro eigentlich gut sein soll. Burkhard Balz betont, dass der digitale Euro der digitale Zwilling des Bargelds werden soll. Europa sei derzeit stark von außereuropäischen Zahlungsanbietern wie Mastercard, Visa und Paypal abhängig. Der digitale Euro soll diese Abhängigkeit reduzieren und eine wirklich europäische Zahlungslösung etablieren.
Als zusätzliches gesetzliches Zahlungsmittel soll der digitale Euro im gesamten Euroraum gebührenfrei nutzbar sein. Verbraucher können damit an der Ladenkasse, online oder bei Zahlungen an andere Privatpersonen bezahlen. Eine besondere Funktion ist die Möglichkeit, auch ohne Internetverbindung zu zahlen. Für Händler sollen die Gebühren in der Regel niedriger ausfallen als bei heutigen Kreditkartenzahlungen.
„Für die Verbraucher wird der digitale Euro der digitale Zwilling des Bargelds. Europa hat es über Jahrzehnte nicht geschafft, eine wirklich europäische Zahlungslösung zu etablieren. Das wollen wir ändern.“ – Burkhard Balz, Bundesbankvorstand
Das Pilotprojekt und der Zeitplan
Ein Pilotprojekt soll die technische Infrastruktur des digitalen Euros unter realen Bedingungen testen. Dieses Projekt soll in der zweiten Jahreshälfte 2027 starten, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Mehr als 50 Banken und Zahlungsdienstleister aus verschiedenen europäischen Ländern haben sich bereits für die Teilnahme beworben. Die Europäische Zentralbank wird die teilnehmenden Banken und später auch Händler bekannt geben.
Am Pilotprojekt können zunächst nur Beschäftigte der Zentralbanken im Eurosystem teilnehmen. Ein Beispiel wäre, dass Bundesbank-Mitarbeiter ihr Mittagessen in der Kantine mit dem digitalen Euro bezahlen. Dies ermöglicht es, die Funktionalität zu testen und notwendige Verbesserungen vorzunehmen.
Hintergrund zum Single Currency Package
Das Single Currency Package ist ein umfassendes Gesetzespaket der EU, das neben der Einführung des digitalen Euros auch die Rolle von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel regelt. Es sieht unter anderem eine strenge Annahmepflicht für Bargeld im Handel vor, um die Wahlfreiheit der Bürger beim Bezahlen zu sichern und die Verfügbarkeit von Bargeld langfristig zu gewährleisten.
Sollte der gesetzliche Rahmen wie erwartet bis Ende 2026 verabschiedet werden, könnte der digitale Euro in drei Jahren, also 2029, in seiner echten Version eingeführt werden.
Bargeld bleibt erhalten: Unbegründete Sorgen
Gerade in Deutschland gibt es oft die Sorge, der digitale Euro könnte das Ende des Bargelds bedeuten. Burkhard Balz bezeichnet diese Befürchtung als unbegründet. Die Bundesbank ist im Nationalen Bargeldforum aktiv und modernisiert ihr Filialnetz, um die Bargeldversorgung sicherzustellen. Zudem arbeitet das Eurosystem an einer neuen Banknotenserie.
Das Single Currency Package enthält sogar eine Verordnung, die Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel festschreibt und eine strenge Annahmepflicht für Händler vorsieht. Somit bleibt die Wahlfreiheit beim Bezahlen bestehen.
Vorteile für Händler und Verbraucher
Ein Argument gegen die Annahmepflicht beider Zahlungsmittel sind die Kosten für die Infrastruktur. Studien zeigen jedoch, dass Bargeld neben der Girocard in Deutschland zu den kostengünstigsten Zahlungsmitteln für Händler gehört. Außereuropäische Zahlungsmittel verursachen hingegen hohe Gebühren. Der digitale Euro soll den Wettbewerb stärken und eine kostengünstige europäische Alternative bieten.
Um die Akzeptanz des digitalen Euros zu fördern, werden Informationskampagnen geplant, ähnlich wie bei der Einführung des Euro-Bargelds. Damals gab es Starterkits mit Euromünzen. Eine ähnliche Idee für den digitalen Euro könnten aufgeladene Karten sein, auch wenn hier noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
Datenschutz und Haltelimit: Schutz vor Überwachung und Finanzstabilität
Ein weiteres wichtiges Thema ist der Datenschutz. Viele Menschen befürchten, der digitale Euro könnte zu einem Überwachungsinstrument werden. Die EU-Gesetzgebung wird hier hohe Standards setzen. Zentralbanken sollen lediglich pseudonymisierte Daten von Banken und Zahlungsdienstleistern erhalten, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen möglich sind.
Die technische Infrastruktur ist darauf ausgelegt, nur die für eine Zahlung notwendigen Daten zu verarbeiten. Besonders hervorzuheben ist die Offline-Funktion des digitalen Euros: Zahlungen können direkt zwischen den Geräten von Zahler und Empfänger abgewickelt werden, ohne Einblick Dritter.
Finanzbehörden können wie bei heutigen Kontotransaktionen nur bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche und nach richterlicher Entscheidung Einblick in Zahlungsströme erhalten. Zentralbanken tauschen keine Daten mit Behörden aus. Ein Vorteil des digitalen Euros ist, dass Nutzerdaten nicht in ausländische Clouds wandern.
Schutz vor Bankenflucht
Banken äußern die Sorge vor einer möglichen Flucht von Einlagen in den digitalen Euro. Um dies zu verhindern, soll der digitale Euro primär ein Zahlungsmittel und kein Wertaufbewahrungsmittel sein. Das Haltelimit soll verhindern, dass größere Ersparnisse vom Bankkonto in die digitale Euro-Wallet fließen.
Das sogenannte Wasserfallsystem wird es ermöglichen, die digitale Euro-Wallet mit dem Bankkonto zu verknüpfen. Wenn das Guthaben in der Wallet für eine Zahlung nicht ausreicht, wird der fehlende Betrag automatisch vom verknüpften Konto nachgeladen. So soll das Haltelimit im Alltag kaum bemerkbar sein, selbst bei größeren Anschaffungen. Offline-Limits werden voraussichtlich niedriger sein, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erschweren. Die genaue Höhe des Haltelimits, beispielsweise 3.000 Euro, ist noch nicht final entschieden und wird näher an der Einführung festgelegt.
Die Verhandlungspositionen sehen vor, dass die EZB das Haltelimit bis zu einer Obergrenze festlegen kann, die regelmäßig evaluiert wird. Die Bundesbank wünscht sich hier Stabilität über längere Zeiträume, um Unsicherheiten zu vermeiden.
Wechsel an der Spitze: Burkhard Balz geht zu Swift
Burkhard Balz wird die Einführung des digitalen Euros bei der Bundesbank nicht mehr bis zum Ende begleiten. Er wechselt zum Zahlungsnetzwerk Swift, wo er den Vorsitz des Risikoausschusses im Board of Directors übernehmen wird. Dort wird er sich weiterhin mit internationalem Zahlungsverkehr, geopolitischer Fragmentierung, Cyber- und Datenrisiken sowie technologischen Entwicklungen wie digitalem Zentralbankgeld befassen.
Sein Wechsel unterstreicht die Dynamik und die globalen Veränderungen im Bereich des Zahlungsverkehrs, wo Swift eine Schlüsselrolle im grenzüberschreitenden Geschäft spielt.





