Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Ab 2027 soll ein neues Altersvorsorgedepot eingeführt werden, das Sparern die Möglichkeit bietet, in Aktienfonds und ETFs zu investieren. Diese Neuerung soll die bisherige Riester-Rente ablösen und höhere Renditechancen durch Kapitalmarktanlagen ermöglichen.
Wichtige Punkte der Reform
- Ab 2027 Einführung eines Altersvorsorgedepots mit ETF-Sparplänen.
- Wegfall der 100-prozentigen Kapitalgarantie für neue Produkte.
- Ziel ist die Nutzung höherer Renditechancen am Aktienmarkt.
- Verbraucherzentralen fordern ein staatlich organisiertes Standardprodukt.
- Kritik an hohen Kosten und fehlender unabhängiger Beratung bleibt bestehen.
Warum die Altersvorsorge reformiert werden muss
Die Notwendigkeit einer Reform der privaten Altersvorsorge ist unbestreitbar. Die Bundesregierung reagiert mit ihrem Gesetzentwurf auf einen signifikanten Rückgang bei den Riester-Neuverträgen, der seit dem Jahr 2018 beobachtet wird. Viele Faktoren haben zur mangelnden Attraktivität der Riester-Rente beigetragen.
Hohe und oft undurchsichtige Kosten sowie geringe Renditen waren zentrale Kritikpunkte. Hinzu kamen komplizierte Förderregeln, mangelnde Flexibilität und eine unübersichtliche Produktlandschaft. Diese Probleme führten dazu, dass viele Sparer das Vertrauen in die Riester-Rente verloren haben.
Riester-Rente in Zahlen
- Rückgang der Neuverträge seit 2018.
- Kritikpunkte: hohe Kosten, geringe Renditen, komplexe Regeln.
- Ziel der Reform: mehr Transparenz und bessere Renditechancen.
Das neue Altersvorsorgedepot: Chancen und Risiken
Das Herzstück der geplanten Reform ist die Einführung eines Altersvorsorgedepots. Dieses Depot soll ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein und ermöglicht es, geförderte ETF-Sparpläne für den Ruhestand zu nutzen. Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Riester-Rente ist der Wegfall der Pflicht zur 100-prozentigen Kapitalgarantie.
Dieser Schritt eröffnet Anbietern die Möglichkeit, die eingezahlten Gelder überwiegend oder vollständig am Aktienmarkt anzulegen. Dadurch sollen deutlich höhere Renditen erzielt werden, was die Attraktivität der privaten Altersvorsorge steigern könnte. Sparer könnten somit stärker von den Erträgen der Kapitalmärkte profitieren.
Kritik der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen sehen die Reform jedoch kritisch. Sie bemängeln, dass der Gesetzentwurf das Grundproblem des Vertriebs nicht löst. Viele Verbraucher sind auf eine persönliche Beratung angewiesen, fühlen sich aber oft nicht ausreichend informiert, um geeignete Produkte selbst auszuwählen. Sie erwarten eine bedarfsgerechte und verlässliche Beratung.
„Viele Verbraucher:innen sind auf eine persönliche Beratung zur privaten Altersvorsorge angewiesen, weil sie sich selbst nicht ausreichend informiert fühlen, um geeignete Produkte auszuwählen. Sie erwarten eine Beratung, die ihren Bedarf trifft und eine verlässliche Altersvorsorge ermöglicht. Doch genau die gibt es nicht.“
Stattdessen erleben sie oft Verkaufsgespräche, bei denen Produkte mit hohen Kosten und Provisionen empfohlen werden. Diese Kosten mindern die späteren Renten erheblich. Die Verbraucherzentralen befürchten, dass die Reform eine neue Welle teurer Produkte mit mehr Risiken auslösen könnte, die am tatsächlichen Bedarf der Sparer vorbeigehen.
Hintergrund: Die Rolle der Beratung
Eine unabhängige Finanzberatung ist entscheidend, damit Verbraucher die besten Entscheidungen für ihre Altersvorsorge treffen können. Derzeit dominieren Produkte mit hohen Provisionen den Markt, was zu Lasten der Sparer geht. Die Reform muss sicherstellen, dass transparente und kostengünstige Optionen zugänglich werden.
Das schwedische Modell als Vorbild
Die Verbraucherzentralen fordern stattdessen die Einführung eines staatlich organisierten, einfachen, transparenten und kostengünstigen Standardprodukts zur Altersvorsorge, ähnlich dem schwedischen Modell. In Schweden sorgt der „AP7-Fonds“ seit Jahren für eine breite Streuung der Investitionen und eine Teilhabe an den Kapitalmärkten.
Trotz mehrerer Börsenkrisen zwischen 2008 und 2024 erzielten Sparer mit dem „AP7-Fonds“ im Durchschnitt 11,5 Prozent Rendite pro Jahr. Der Schlüssel dazu sind extrem niedrige Kosten, die dazu führen, dass etwa 99 Prozent der Kapitalmarkterträge bei den Sparern ankommen. Zum Vergleich: Bei einem Kostensatz von 1,5 Prozent bleiben nur etwa 53 Prozent der Erträge übrig.
Dieses Beispiel zeigt, dass das Ziel des Gesetzgebers, die Chancen des Kapitalmarkts stärker für die Altersvorsorge zu nutzen, nur mit einem solchen Vorsorgefonds effektiv erreichbar ist. Ein hoher Kostensatz würde einen Großteil der potenziellen Gewinne auffressen.
Kosten und die Rendite-Realität
Die Bundesregierung plant eine Kostenobergrenze von 1,5 Prozent pro Jahr. Dies erscheint auf den ersten Blick moderat, doch der Schein trügt. Solche Kosten schmälern die Altersrenten massiv. Bei einer Laufzeit von 40 Jahren und einer Bruttorendite von 5 Prozent pro Jahr (vor Kosten) bedeutet ein Kostensatz von 1,5 Prozent, dass nur rund die Hälfte der Kapitalmarkterträge bei den Sparern ankommt.
Es gibt einen sogenannten Kosten-Kosten-Effekt, der über die Zeit immer größer wird und die Rendite stark reduziert. Der Wegfall der Garantiepflicht könnte zwar theoretisch höhere Renditen ermöglichen, doch ein großer Teil davon würde aufgrund der hohen Kosten nicht bei den Sparern ankommen. Dies ist ein Problem, das bereits bei ungeförderten, fondsgebundenen Rentenversicherungen seit Jahren zu beobachten ist.
Ob Neobroker in Zukunft günstigere Altersvorsorgedepots anbieten werden, bleibt abzuwarten. Selbst wenn dies der Fall wäre, würden Verbraucher, die auf Beratung angewiesen sind, oft nicht von preiswerten ETF-Sparplänen erfahren, da die Reform an den Vertriebsstrukturen nichts ändert.
Änderungen bei der Förderung und Auszahlung
Die Förderstruktur für Neuverträge ab 2027 soll sich ändern und stärker an den eigenen Einzahlungen orientieren. Die Grundzulage beträgt dann 30 Prozent auf bis zu 1.200 Euro Einzahlung jährlich, ab 2029 sogar 35 Prozent. Zusätzlich gibt es 20 Prozent auf weitere Einzahlungen von bis zu 600 Euro pro Jahr.
- Grundzulage: 30 % auf bis zu 1.200 € (35 % ab 2029), plus 20 % auf weitere 600 €.
- Kinderzulage: 25 % auf bis zu 1.200 € (maximal 300 € pro Kind).
- Berufseinsteiger-Bonus: Einmalig 200 € für Sparer unter 25 Jahren.
- Mindestbeitrag: 120 € pro Jahr für anteilige Zulage.
Die Altersvorsorge wird durch diese Änderungen noch komplexer. Anbieter sollen eigene Standardprodukte sowie reguläre Riester-Verträge anbieten. Es wird Produkte mit 100-prozentiger Kapitalgarantie geben, aber auch solche mit 80 Prozent Garantie und Produkte ganz ohne Garantie. Diese Vielfalt macht die Auswahl für Verbraucher ohne unabhängige Beratung schwierig.
Neuerung bei der Auszahlphase
Eine wichtige Änderung betrifft die Auszahlphase. Bisher war bei Riester-Verträgen eine lebenslange Leibrente Pflicht. Zukünftig wird ein Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr möglich sein. Dies bedeutet, dass die Rentenzahlung zu einem vereinbarten Zeitpunkt endet. Auch längere Auszahlpläne, beispielsweise bis zum 95. Lebensjahr, sind denkbar.
Ein Auszahlplan kann eine höhere monatliche Rente ermöglichen als klassische Versicherungen, die sich oft erst ab einem sehr hohen Alter wirklich rechnen. Verbraucher sollten jedoch die Angebote sorgfältig prüfen und sich unabhängig informieren, sobald diese auf dem Markt sind.
Fazit und Ausblick
Die Reform der Altersvorsorge ist ein wichtiger Schritt, um die private Vorsorge in Deutschland attraktiver zu gestalten. Die Einführung des Altersvorsorgedepots mit der Möglichkeit, in ETFs zu investieren, birgt das Potenzial für höhere Renditen. Allerdings bleiben die Bedenken der Verbraucherzentralen hinsichtlich hoher Kosten und der fehlenden unabhängigen Beratung bestehen.
Ein staatlich organisiertes Standardprodukt nach schwedischem Vorbild könnte eine einfachere, transparentere und kostengünstigere Lösung bieten. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik bereit ist, die Altersvorsorge im Sinne aller Sparer weiter nachzubessern und die Chancen des Kapitalmarktes optimal zu nutzen, ohne die Verbraucher mit unnötigen Kosten zu belasten.





