Wer in Deutschland eine Stromerzeugungsanlage betreibt, sei es eine Solaranlage auf dem Dach oder ein kleines Steckersolar-Gerät am Balkon, muss diese im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eintragen. Diese Pflicht gilt für alle Anlagen, unabhängig von ihrer Größe oder dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Seit April 2024 gibt es für Steckersolar-Geräte eine vereinfachte Anmeldung, was den Prozess für viele Haushalte erleichtern soll.
Wichtige Punkte
- Alle neuen Stromerzeugungsanlagen und Speicher müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im MaStR registriert werden.
- Auch ältere, bereits bestehende Anlagen müssen nachgetragen werden, sofern dies noch nicht geschehen ist.
- Nicht registrierte Anlagen können zum Verlust der EEG-Vergütung und zu Bußgeldern führen.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online; Papierformulare sind nicht verfügbar.
- Für Steckersolar-Geräte ist seit dem 1. April 2024 eine vereinfachte Online-Anmeldung möglich.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister, kurz MaStR, ist ein zentrales, amtliches Online-Register der Bundesnetzagentur. Es wurde Anfang 2019 eingeführt und dient dazu, alle stromerzeugenden Anlagen sowie Stromspeicher in Deutschland zu erfassen. Ziel ist es, eine umfassende Übersicht über die mehr als drei Millionen dezentralen Anlagen im Land zu erhalten.
Dieses Register bündelt wichtige Informationen zum deutschen Strommarkt in einer einzigen Datenbank. Dies soll langfristig dazu beitragen, Meldepflichten zu vereinfachen und abzubauen. Zudem sind die genauen Daten über Standorte und Größen der Anlagen entscheidend für die Planung und den Ausbau der Stromnetze.
Wussten Sie schon?
Das MaStR soll alle über drei Millionen dezentralen Stromerzeugungsanlagen in Deutschland erfassen, von großen Windparks bis zu kleinen Balkonkraftwerken.
Wer muss sich registrieren und warum?
Jeder Betreiber einer netzgekoppelten Stromerzeugungsanlage ist zur Registrierung im MaStR verpflichtet. Dazu gehören Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Windenergieanlagen, KWK-Anlagen, Notstromaggregate und auch Batteriespeicher. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde. Selbst Anlagen, die seit vielen Jahren Strom erzeugen, müssen registriert werden, falls dies noch nicht geschehen ist.
Es ist wichtig zu verstehen, dass eine frühere Registrierung bei Ihrem Netzbetreiber oder im alten PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur nicht ausreicht. Das MaStR ersetzt diese älteren Systeme vollständig. Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden alte Daten nicht automatisch übernommen. Eine erneute Registrierung ist daher in jedem Fall erforderlich.
„Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Voraussetzung für den Erhalt von Förderungen und Vergütungen. Wer dies versäumt, riskiert finanzielle Nachteile.“
Konsequenzen bei fehlender Registrierung
Die Meldepflicht im MaStR ist ernst zu nehmen. Wer seine Anlage nicht fristgerecht einträgt, muss mit erheblichen Nachteilen rechnen. Der wichtigste Punkt ist der Verlust des Anspruchs auf die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Netzbetreiber sind angewiesen, die Auszahlung der Vergütung solange zurückzuhalten, bis die Registrierung erfolgt und nachgewiesen wurde.
Zusätzlich kann die Regulierungsbehörde ein Bußgeld gemäß § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verhängen. Dies betrifft auch Anlagen, die keine Vergütung mehr erhalten oder von vornherein keine beanspruchen. Finanzierende Banken oder Fördergeber fordern oft einen Nachweis der Eintragung als Beleg für die ordnungsgemäße Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage. Eine fehlende Registrierung kann hier zu Problemen führen.
Hintergrund der Meldepflicht
Die detaillierte Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen ermöglicht der Bundesnetzagentur einen besseren Überblick über die Stromproduktion und -verteilung. Dies ist essenziell für die Stabilität und den Ausbau des Stromnetzes, insbesondere im Kontext der Energiewende und der zunehmenden dezentralen Einspeisung.
Fristen für neue und bestehende Anlagen
Für neue Anlagen gilt eine strikte Frist: Sie müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme im MaStR registriert werden. Eine Registrierung ist sogar schon vor der tatsächlichen Inbetriebnahme der geplanten Anlage möglich und in vielen Fällen sinnvoll.
Für Bestandsanlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, gab es eine Übergangsfrist. Wer diese Frist versäumt hat, sollte die Registrierung unverzüglich nachholen. Solange die Eintragung nicht erfolgt ist, darf der Netzbetreiber die EEG-Vergütung nicht auszahlen.
Auch Batteriespeicher fallen unter diese Regelungen. Bestehende Speicher mussten bereits registriert werden, um Kürzungen von EEG-Förderzahlungen zu vermeiden. Für neu installierte Speicher gilt ebenfalls die Ein-Monats-Frist nach der Installation.
Vereinfachte Anmeldung für Steckersolar-Geräte
Zum 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur eine wichtige Neuerung eingeführt: eine vereinfachte Eingabemaske für Steckersolar-Geräte. Diese kleinen Anlagen, oft auch als Balkonkraftwerke bezeichnet, müssen ebenfalls registriert werden. Die vereinfachte Anmeldung reduziert den Aufwand erheblich.
Nach einer einmaligen Registrierung des Nutzers mit Name und Adresse des Betreibers müssen nur noch wenige technische Angaben gemacht werden: die Anzahl der Module, die Leistung des Gerätes, das Datum der Inbetriebnahme und ob ein Batteriespeicher genutzt wird. Dies ist deutlich weniger aufwendig als bei größeren Photovoltaikanlagen.
Datenpflege und Aktualisierung
Die Pflicht zur Registrierung ist nicht einmalig. Betreiber sind dazu verpflichtet, die Daten ihrer Anlage im MaStR aktuell zu halten. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn eine Photovoltaikanlage erweitert wird oder wenn ein Wechsel von Volleinspeisung auf Eigenversorgung erfolgt. Auch die nachträgliche Installation eines Stromspeichers muss gemeldet werden.
Sollte eine Solaranlage endgültig vom Dach entfernt und entsorgt werden, muss sie auch aus dem Marktstammdatenregister gelöscht werden. Die Pflege der Daten sorgt für eine korrekte und aktuelle Übersicht über den gesamten deutschen Strommarkt.
- Was muss gemeldet werden? Standortdaten, technische Anlagendaten und Kontaktdaten des Betreibers.
- Was muss nicht gemeldet werden? Ertragsdaten oder ähnliche betriebswirtschaftliche Informationen.
Die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Webseite ausführliche Registrierungshilfen und Video-Anleitungen zur Verfügung, die Schritt für Schritt durch den Eintragungsprozess führen. Bei Fragen kann auch die Hotline 0228 14-3333 kontaktiert oder das elektronische Kontaktformular genutzt werden.
Zudem bietet die Verbraucherzentrale einen Ratgeber zum Thema „Photovoltaik“ an, der viele praktische Tipps zur Realisierung und den rechtlichen Rahmenbedingungen einer eigenen Solaranlage enthält. Dieser Ratgeber wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erstellt und ist eine wertvolle Informationsquelle für alle, die über eine eigene Stromerzeugung nachdenken.





