Drei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung (EUBR) zeichnet sich ab, wie die weitreichenden Vorschriften den europäischen Markt für Batteriespeichersysteme (BESS) verändern. Die Verordnung, 2023 eingeführt, sollte die gesamte Wertschöpfungskette für Batterien neu gestalten. Sie deckt Aspekte wie Nachhaltigkeit, Rückverfolgbarkeit, CO2-Fußabdruck, Sorgfaltspflichten, Recycling und Batteriepässe ab. Erste Beobachtungen zeigen, dass die EUBR bereits jetzt die Produktentwicklung und Marktstrategien von Herstellern und Entwicklern beeinflusst.
Wichtige Erkenntnisse
- Die EUBR verändert das Produktdesign von Batterien hin zu einem „Daten-First“-Ansatz.
- Seit August 2024 ist die CE-Kennzeichnung für Batterien im EU-Markt Pflicht.
- Sorgfaltspflichten und die Bedeutung der Lieferantenprüfung nehmen zu.
- Der Batteriepass wird ab Februar 2027 für Industriebatterien über 2 kWh verpflichtend.
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) erfordert langfristige Recyclingplanung.
Veränderter Fokus im Batteriedesign
Die größte Veränderung ist möglicherweise nicht in den Batteriezellen selbst zu finden, sondern in ihrer Entwicklung. Die Branche bewegt sich hin zu einem „Daten-First“-Batteriedesign. Hersteller müssen Produkte von Anfang an mit Blick auf Compliance-Informationen entwickeln. Das bedeutet, Leistungsdaten, Haltbarkeitsmetriken, Sicherheitsnachweise, Materialherkunft und der Zustand der Batterie müssen während des gesamten Entwicklungsprozesses erfasst werden.
Für BESS-Hersteller wird die Datenarchitektur ebenso wichtig wie die Hardwarearchitektur. Stationäre Batteriesysteme müssen bereits heute Informationen zum Gesundheitszustand (State-of-Health) und zur erwarteten Lebensdauer über Batteriemanagementsysteme (BMS) bereitstellen. Eigentümer und autorisierte Dritte erhalten Lesezugriff, sofern die Implementierungsbestimmungen dies zulassen. Diese Anforderungen können langfristig vorausschauende Wartung, Repowering-Entscheidungen und Anwendungen im sogenannten Second-Life-Bereich unterstützen.
"Compliance wird zu einer Designüberlegung und nicht mehr zu einer Nachbearbeitung nach der Entwicklung", erklärt ein Branchenexperte.
Marktzugang durch CE-Kennzeichnung
Eine der unmittelbarsten und bedeutendsten Änderungen ist bereits seit August 2024 in Kraft. Batterien, die auf dem EU-Markt platziert werden, benötigen eine CE-Kennzeichnung und eine EU-Konformitätserklärung. Der Marktzugang hängt nun direkt vom Nachweis der Konformität mit der Verordnung ab. Für BESS-Anbieter bedeutet dies, die rechtlich verantwortliche Partei für das Inverkehrbringen der Batterie zu identifizieren, technische Unterlagen zu erstellen, Konformitätsbewertungen durchzuführen und die erforderliche Dokumentation zur Einhaltung der Vorschriften zu generieren.
Faktencheck
- 45% Wachstum: EU-Batteriespeicherinstallationen stiegen 2025 um 45% auf 27,1 GWh. Dieses Wachstum wird jedoch eher den Marktbedingungen und nicht direkt der EUBR zugeschrieben.
- Verzögerte Pflichten: Einige Kernanforderungen, wie die Sorgfaltspflichten, wurden bis 2027 und darüber hinaus verschoben, um der Industrie mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.
Die Umsetzung dieser Anforderungen war nicht immer einfach. Entwickler, OEMs, Systemintegratoren und Importeure mussten oft ihre vertraglichen Vereinbarungen überprüfen, um festzulegen, wer für regulatorische Zwecke als Hersteller, Lieferant oder Importeur gilt. Diese Unterscheidungen sind entscheidend, da sie Haftung und Compliance-Pflichten direkt beeinflussen. Auch die Anforderungen an die technische Dokumentation erwiesen sich als komplexer als ursprünglich erwartet und erforderten oft mehrere Überarbeitungsrunden.
Sorgfaltspflichten und Lieferantenprüfung
Obwohl die Sorgfaltspflichten für die Batterielieferkette erst ab 2027 verpflichtend werden, gibt es bereits einen spürbaren Einfluss. Die Bedeutung der Lieferantenprüfung nimmt zu. Historisch wurden Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) manchmal als reine Checklistenübung behandelt. Heute berichten Praktiker von einer tiefergehenden Prüfung von Fabriken, Lebenszyklusdaten, Rückverfolgbarkeitssystemen und Berichtsfähigkeiten.
Hintergrund: EU-Batterieverordnung
Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) ist eine umfassende Gesetzgebung, die den gesamten Lebenszyklus von Batterien in der EU regelt. Sie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Batterien zu verbessern, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die Verordnung ersetzt die vorherige Batterierichtlinie und führt strengere Anforderungen für alle Batterietypen ein, von Gerätebatterien über Industriebatterien bis hin zu Batterien für Elektrofahrzeuge.
Entwickler und Investoren fragen zunehmend, ob Lieferanten prüfbare Compliance-Informationen liefern und über die gesamte Lebensdauer eines Assets aufrechterhalten können. Dies schafft einen Wettbewerbsvorteil für Anbieter, die robuste Compliance, Rückverfolgbarkeit und Lebenszyklusdaten bereitstellen können. Ein Beispiel hierfür ist TÜV Rheinland, das im Februar 2026 einen speziellen Dienst zur Rückverfolgbarkeit der BESS-Lieferkette eingeführt hat. Dieser Service deckt Materialien, Produktionsdaten, Transaktionen, Transport, Audits und Batch-Tests ab.
Der Batteriepass: Digitale Transparenz
Ab Februar 2027 wird der Batteriepass für Industriebatterien über 2 kWh (einschließlich der meisten BESS-Batterien) verpflichtend. Dieser Pass erfordert umfassende Informationen zu Leistung, Nachhaltigkeit, Haltbarkeit, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling, die in einem dezentralen digitalen System gepflegt werden müssen. Weltweit entstehen bereits zahlreiche Pilotprogramme für digitale Produkt- und Batteriepässe. Große asiatische Hersteller bereiten sich schnell auf diese Anforderungen vor.
Unternehmen wie Shenzhen Precise Testing Technology und Minespider haben Partnerschaften geschlossen, um Herstellern bei der Generierung EU-konformer Batteriepass-Informationen zu helfen. Auch Firmen wie Technovative Solutions Ltd. (TVS), die bereits das Datenmanagement für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft unterstützen, sind gut positioniert, da sich der Markt weiterentwickelt.
Die Verordnung begünstigt derzeit nicht unbedingt europäische Hersteller gegenüber internationalen Wettbewerbern. Stattdessen zeichnet sich eine Sortierung zwischen Anbietern ab, die robuste Rückverfolgbarkeits- und Lebenszyklusdaten liefern können, und solchen, die dies nicht können. Batteriepässe könnten zunehmend Beschaffungs-, Finanzierungs- und Due-Diligence-Entscheidungen beeinflussen, insbesondere wenn Investoren und Kreditgeber mehr Vertrauen in Lebenszyklus- und Rückverfolgbarkeitsinformationen suchen.
Erweiterte Herstellerverantwortung und Kreislaufwirtschaft
Die Auswirkungen der Verordnung reichen über die Inbetriebnahme hinaus bis zur Planung des End-of-Life-Managements. Eine der unmittelbarsten operativen Konsequenzen für BESS-Projekte ist die Einführung von Herstellerverantwortungspflichten (EPR). Seit August 2025 müssen Hersteller die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Batterien finanzieren und organisieren.
Dies wirft wichtige Fragen auf, wer die langfristige Verantwortung für Anlagen trägt, sobald sie das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Entwickler und Lieferanten verhandeln zunehmend über Recyclingpflichten, Stilllegungsbestimmungen, Rücknahmevereinbarungen und Schutzmaßnahmen gegen zukünftige Lieferanteninsolvenz.
Die Kreislaufwirtschaft schafft auch Möglichkeiten für spezialisierte Betreiber, die sich auf Second-Life-Anwendungen konzentrieren. Connected Energy hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen EV- und Batterie-OEMs Second-Life-BESS-Installationen in ganz Europa realisiert. Ein weiteres Beispiel ist die Partnerschaft zwischen SINTEF und ECO STOR. Anstatt EV-Batterien direkt zum Recycling zu schicken, wenn sie das Ende ihrer automobilen Lebensdauer erreichen, werden diese Batterien zu stationären Energiespeichersystemen umfunktioniert, wodurch der verbleibende Wert der Anlage erschlossen wird.
Dies ist besonders relevant im Kontext der EUBR, die einen zunehmenden Schwerpunkt auf Lebenszyklusinformationen, Zustandsdaten, Rückverfolgbarkeit und End-of-Life-Management legt. Obwohl die Verordnung die Second-Life-Bereitstellung nicht unbedingt einfacher macht, könnte eine größere Verfügbarkeit von Batteriezustands- und Leistungsdaten das Vertrauen in Wiederverwendungsentscheidungen verbessern und das Wachstum kommerziell tragfähiger Second-Life-Geschäftsmodelle unterstützen.
Herausforderungen im Second-Life-Bereich
Es bleiben jedoch Herausforderungen. Wie Branchenexperten hervorheben, übernimmt ein Unternehmen, das eine Batterie wiederverwendet und erneut auf den Markt bringt, in der Regel die Herstellerverantwortung gemäß der Verordnung. Es muss möglicherweise Konformitäts- und Sicherheitsanforderungen neu bewerten. Der Zugang zu zuverlässigen historischen Betriebsdaten wird daher entscheidend, was den breiteren Branchentrend zu datenreichem Batteriemanagement und Lebenszyklus-Rückverfolgbarkeit weiter verstärkt.
Recycling als strategische Ressource
Die Verordnung treibt Gespräche über Recycling viel früher in die Projektentwicklung. Dieser Trend stimmt mit breiteren geopolitischen Entwicklungen überein. Die Vereinigten Staaten haben Maßnahmen ergriffen, um kritische Batteriematerialien und Schwarzmasse im Inland zu halten. Die EU wird voraussichtlich ab Dezember 2026 Lithium-Ionen-Altbatterien und Schwarzmasse als gefährlichen Abfall einstufen, was Exporte in Nicht-OECD-Länder einschränkt.
Zusammen mit dem EU-Gesetz über kritische Rohstoffe (Critical Raw Materials Act) deuten diese Entwicklungen darauf hin, dass Batterieabfälle, Schwarzmasse und andere rückgewinnbare kritische Mineralien zunehmend als strategische heimische Ressourcen und nicht nur als Abfallströme behandelt werden. Für BESS-Betreiber wird Recycling ebenso Teil der langfristigen Ressourcensicherungsplanung wie der Umweltauflagen.
Drei Jahre nach Inkrafttreten bleibt die Verordnung in erster Linie ein Marktzugangs- und Compliance-Rahmen. Es gibt derzeit wenig Beweise dafür, dass sie die Einsatzraten verändert, die Projektwirtschaftlichkeit erheblich beeinflusst oder größere Änderungen bei der Wahl der Batterietechnologie vorangetrieben hat. Entscheidungen rund um LFP, NMC und andere Chemikalien werden weiterhin hauptsächlich von Kosten, Sicherheit, Leistung und Lieferkettenresilienz bestimmt. Grenzwerte für recycelte Inhalte liegen noch Jahre entfernt, wobei die ersten obligatorischen Anforderungen erst für 2031 erwartet werden.
Unternehmen, die die regulatorische Vorbereitung als strategische Fähigkeit und nicht als regulatorische Belastung betrachtet haben, könnten jedoch einen erheblichen Vorteil erzielen, sobald Batteriepässe, Sorgfaltspflichten und Kreislaufanforderungen vollständig greifen. Die Gewinner sind möglicherweise nicht unbedingt diejenigen mit den kostengünstigsten Batterien, sondern diejenigen, die nachweisen können, woher ihre Batterien stammen, wie sie funktioniert haben und wohin sie als Nächstes gehen werden.
Für die BESS-Industrie ging es in den ersten drei Jahren um Compliance. Die nächsten drei Jahre könnten zunehmend um Wettbewerbsvorteile gehen, da Batteriepässe, Sorgfaltspflichten und Lebenszyklusberichte in Beschaffungs- und Finanzierungsentscheidungen verankert werden. Die größte Auswirkung der Verordnung könnte daher noch bevorstehen. Im Moment ist die genaueste Einschätzung wohl, dass die EUBR die Grundlagen für eine Transformation gelegt, aber noch nicht abgeschlossen hat. Die Herausforderung der Branche in den nächsten drei Jahren wird darin bestehen, diese Grundlagen in praktische, skalierbare und kommerziell tragfähige Lösungen umzusetzen.





