Verbraucherzentralen warnen vor betrügerischen Vermittlern von Festgeldanlagen. Kriminelle nutzen das gestiegene Interesse an höheren Zinsen, um Anleger mit vermeintlich attraktiven Angeboten zu täuschen. Sie erstellen gefälschte Webportale und Beratungsfirmen, die unrealistisch hohe Renditen versprechen. Ziel ist es, Verbraucher zur Überweisung von Geldern auf Konten der Betrüger zu bewegen.
Wichtige Punkte
- Betrüger nutzen gefälschte Webseiten und Beratungsfirmen.
- Angebote scheinen gut, sind aber nicht übertrieben utopisch.
- Geld wird auf Konten der Betrüger mit ausländischer IBAN überwiesen.
- Ab Oktober 2025 wird ein IBAN-Namensabgleich Pflicht.
- Prüfen Sie Anbieter immer bei der BaFin und recherchieren Sie gründlich.
So gehen die Betrüger vor
Die Masche der Betrüger ist oft ähnlich. Sie locken Verbraucher mit Festgeldangeboten, die zwar attraktiver sind als marktübliche Konditionen, aber nicht so überhöht, dass sie sofort als unseriös erkannt werden. Diese Angebote werden über eigens eingerichtete Webportale oder Beratungsfirmen beworben. Bei Kontaktaufnahme erhalten Interessenten täuschend echt wirkende Antragsformulare von angeblichen Partnerbanken. Alternativ werden sie auf gefälschte Online-Eröffnungsanträge geleitet, die den Anschein erwecken, sich auf der Webseite einer realen Bank zu befinden.
Ein entscheidender Schritt im Betrugsprozess ist die Aufforderung zur Überweisung des Anlagebetrags. Verbraucher sollen das Geld auf Konten einzahlen, die oft eine ausländische IBAN aufweisen. Das Problem: Obwohl das Konto bei einer echten Bank existiert, gehört es den Betrügern selbst und nicht der vermeintlichen Partnerbank.
Faktencheck
Bis Oktober 2025 waren Banken nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der angegebene Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Dies erleichterte Betrügern, Gelder auf ihre eigenen Konten umzuleiten, auch wenn ein anderer Name angegeben wurde.
Änderungen beim IBAN-Namensabgleich
Eine wichtige Neuerung soll künftige Betrugsfälle erschweren. Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Kreditinstitute in Deutschland einen sogenannten IBAN-Namensabgleich durchführen. Das bedeutet, vor der Freigabe einer Überweisung prüft die Bank, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen übereinstimmt, der zur IBAN hinterlegt ist. Verbraucher erhalten das Ergebnis dieser Prüfung und müssen dann selbst entscheiden, ob sie die Zahlung freigeben oder nicht.
„Diese Maßnahme soll helfen, Fehler vor einer Überweisung zu entdecken und Betrug zu erschweren“, so ein Sprecher der Verbraucherzentrale.
Trotz dieser technischen Verbesserung bleibt eine gründliche Vorabprüfung durch die Verbraucher unerlässlich. Die Partnerbanken, deren Namen von den Betrügern missbraucht werden, wissen in den meisten Fällen nichts von einer solchen Kooperation.
Nach der Überweisung: Was passiert dann?
Nach der Überweisung erhalten Betrugsopfer manchmal noch gefälschte Kontoauszüge. In der Regel bricht der Kontakt zu den angeblichen Festgeld-Vermittlern jedoch kurz nach der Zahlung ab. Anfragen bleiben unbeantwortet, Online-Zugangsdaten werden nie versendet oder funktionieren nicht. Oft werden technische Probleme vorgeschoben, um Auszahlungen zu verzögern oder zu verhindern.
Hintergrundinformationen
Festgeld und Tagesgeld gelten als sichere Anlageformen mit geringerem Risiko im Vergleich zu Aktien. Das macht sie für viele Anleger attraktiv, insbesondere in Zeiten steigender Zinsen. Betrüger nutzen diese Vertrauenswürdigkeit und das Wunschdenken nach hohen Renditen aus.
Wie Sie sich schützen können
1. BaFin-Unternehmensliste prüfen: Überprüfen Sie immer, ob der Festgeldanbieter oder Vermittler in der Unternehmensliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgeführt ist. Nur dort gelistete Unternehmen haben eine Zulassung für Finanzdienstleistungen in Deutschland. Fehlt ein Anbieter, ist dies ein deutliches Warnzeichen für betrügerische Absichten.
2. Geschäftsadresse beachten: Seien Sie besonders vorsichtig, wenn die Geschäftsadresse des Anbieters im Ausland liegt. Dies ist kein alleiniges Kriterium für Betrug, aber es erfordert erhöhte Wachsamkeit und eine noch gründlichere Recherche.
3. Internetrecherche durchführen: Suchen Sie im Internet nach dem Anbieter. Achten Sie jedoch auf gefälschtes positives Feedback auf Bewertungswebseiten. Seriöse Informationen finden Sie oft in Finanzforen oder bei unabhängigen Verbraucherportalen.
4. Impressum sorgfältig prüfen: Schauen Sie sich das Impressum der Webseite oder der Beratungsfirma an. Ein vollständiges Impressum ist ein gutes Zeichen, bietet aber keine hundertprozentige Sicherheit. Es könnte falsch sein oder zu einer Briefkastenfirma gehören.
5. Vorsicht vor gefälschten Auszeichnungen: Lassen Sie sich nicht von professionell wirkenden Webauftritten mit vermeintlichen Auszeichnungen oder Siegeln blenden. Diese sind oft gefälscht und sollen Seriosität vortäuschen.
6. Legitimationsprüfung hinterfragen: Wenn im Rahmen der Kontoeröffnung keine gründliche Legitimationsprüfung durch die Bank erfolgt, sollten Sie misstrauisch werden. Seriöse Banken führen immer eine umfassende Identitätsprüfung durch.
7. Orientierung an seriösen Angeboten: Vergleichen Sie die angebotenen Zinsen mit denen auf bekannten und vertrauenswürdigen Portalen, wie beispielsweise denen der Stiftung Warentest. Wenn die Zinsen deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen, ist Skepsis angebracht.
8. Rechtlichen Rat einholen: Bei Unsicherheiten oder dem Verdacht auf Betrug sollten Sie rechtlichen Rat suchen oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Dort kann geprüft werden, ob überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag vorliegt.
Fallbeispiel: van Tilburg Consultancy
Die van Tilburg Consultancy ist ein bekanntes Beispiel für solche Betrugsmaschen. Das Unternehmen tritt an Verbraucher heran und verspricht günstige Festgeldangebote bei angeblichen Partnerbanken. Nach dem Ausfüllen eines gefälschten Formulars erfolgen manchmal telefonische Kontaktversuche. Verbraucher werden angewiesen, ihr Geld an die OTC Europe oder ein Konto mit deutscher IBAN zu überweisen, die es dann angeblich an die Partnerbank weiterleiten soll.
Als vermeintliche Partnerbanken werden oft die schwedische Qliro Bank, die ebenfalls schwedische Collector Bank oder die finnische Nordea Bank genannt. Recherchen zeigen jedoch, dass diese Banken keinerlei Geschäftsbeziehung zur van Tilburg Consultancy unterhalten. Die Qliro Bank hat dies auf konkrete Verbraucheranfragen hin bestätigt.
- Keine BaFin-Zulassung: Die van Tilburg Consultancy ist nicht in der Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet.
- Gefälschte Profile: Eine Bildersuche nach angeblichen Managern führt zu Stockfotos von Adobe Stock.
Diese Indizien erhärten den Verdacht auf Anlagebetrug. Die BaFin hat bereits eine offizielle Warnung bezüglich der van Tilburg Consultancy veröffentlicht.
Ihre Erfahrungen sind wichtig! Melden Sie verdächtige Angebote und Betrugsversuche bei den Verbraucherzentralen. Dies hilft der Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht und schützt andere potenzielle Opfer.