Aktuelle Studien zeigen, dass in Deutschland weiterhin Weichmacher in Kosmetikprodukten, insbesondere in Sonnencremes, nachweisbar sind. Diese Substanzen, die seit 2019 in der EU verboten sind, können die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und weitere Gesundheitsrisiken bergen. Besonders besorgniserregend ist der Nachweis in Urinproben von Kindern und Jugendlichen.
Wichtige Erkenntnisse
- Verbotener Weichmacher DnHexP wurde erneut in Urinproben von Kindern und Jugendlichen gefunden.
- Sonnencremes mit dem UV-Filter DHHB können mit DnHexP verunreinigt sein.
- Das Umweltbundesamt plant erst ab 2027 einen Grenzwert für DnHexP in Sonnencreme.
- Verbraucher können sich durch Kleidung und Meiden der Mittagssonne schützen.
- Die Gesamtbelastung mit verschiedenen Weichmachern erhöht das Gesundheitsrisiko.
Weichmacher in Urinproben von Kindern entdeckt
Seit fast zehn Jahren beobachten Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen eine steigende Belastung mit dem verbotenen Weichmacher DnHexP in Urinproben von Kindern und Jugendlichen. Die ALISE-Studie aus dem Jahr 2025 bestätigte diese Entwicklung: Ein Großteil der untersuchten Urinproben wies eine Belastung auf.
Der Weichmacher Dihexylphthalat (DnHexP) ist in der EU seit 2019 in Kosmetik verboten. Im Körper wird er zu MnHexP abgebaut. Diese Substanz darf seit 2020 in der EU nicht mehr verwendet werden, da sie die Fortpflanzungsfähigkeit gefährdet.
Faktencheck: Gesundheitliche Risiken von MnHexP
- Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit.
- Mögliche Fehlbildungen der Geschlechtsorgane.
- Kann zu Unfruchtbarkeit führen.
- Erhöht das Risiko für Diabetes, Bluthochdruck und Fettleibigkeit.
Sonnencreme als Hauptquelle identifiziert
Sowohl das Umweltbundesamt als auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sehen einen klaren Zusammenhang zwischen der gemessenen Belastung und der Verwendung von kosmetischen Sonnenschutzmitteln. Der UV-Filter DHHB (Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) steht dabei im Fokus. Dieser kann bei seiner Herstellung mit dem Weichmacher DnHexP verunreinigt werden.
Die Verwendung von DHHB hat in den letzten Jahren zugenommen, da einige Hersteller den umstrittenen UV-Filter Oxybenzon ersetzten. DHHB findet sich nicht nur in Sonnencremes, sondern auch in Gesichtscremes, Anti-Aging-Produkten und Parfüms, selbst in Produkten für Babys und Kinder.
„Die kontinuierliche Belastung durch verbotene Weichmacher, insbesondere bei Kindern, ist alarmierend und erfordert dringendes Handeln.“
Untersuchungen der chemischen Untersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2025 zeigten, dass etwa drei Viertel der 42 getesteten Sonnenschutzmittel den UV-Filter DHHB enthielten. Sechs dieser Produkte waren mit dem verbotenen Weichmacher verunreinigt. Das Chemische Untersuchungsamt Karlsruhe fand DnHexP in 20 Prozent von 143 Proben im Jahr 2025, was einen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren (2024: 38% von 74 Proben; 2023: 52,5% von 40 Proben) darstellt. Die genauen Produktnamen wurden nicht veröffentlicht.
Weitere mögliche Quellen für Weichmacher
Neben Kosmetikprodukten gibt es weitere Quellen, die zur Weichmacherbelastung beitragen können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nennt Hausstaub, Spielzeug aus PVC und Kinderkleidung aus asiatischen Ländern als mögliche Verursacher. Auch Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wie Verpackungsartikel aus Polymilchsäure (PLA), Klebeetiketten für Obst und Gemüse sowie PET-Flaschen und Lebensmittelbehälter, können DnHexP enthalten.
Hintergrund: Grenzwerte und Regulierung
Obwohl MnHexP als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird, plant das Umweltbundesamt erst ab 2027 einen Grenzwert für DnHexP in Sonnencreme. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sah im März 2024 keinen Anlass für „erhöhte Besorgnis“ bezüglich der im Urin gemessenen Werte. Es leitete einen vorläufigen tolerierbaren täglichen Aufnahmewert (TDI) ab, der bei den betroffenen Personen nur zu einem geringen Teil ausgeschöpft wird. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Gesamtbelastung der Bevölkerung mit verschiedenen hormonsystemschädigenden Stoffen in dieser Bewertung nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Eine Studie aus dem Jahr 2022 zeigte, dass bei der Betrachtung der Gesamtbelastung mit fünf verschiedenen Weichmachern bereits für 17 Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen ein Risiko für Gesundheitsschäden besteht.
Was Verbraucher tun können
Verbraucher können aktiv werden, um die Belastung durch Weichmacher zu reduzieren:
- Sonnenschutz bewusst wählen:
- Schützen Sie sich und Ihre Kinder primär durch Kleidung und das Meiden der intensiven Mittagssonne.
- Sonnenschutzmittel sind nur für unbedeckte Hautpartien notwendig.
- Achten Sie auf die Inhaltsstoffliste: Vermeiden Sie Produkte mit "Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate" (DHHB).
- Zertifizierte Naturkosmetik verzichtet auf organisch-chemische UV-Filter wie DHHB.
- Verfolgen Sie Tests von Stiftung Warentest und Öko-Test, um unbelastete Produkte zu finden.
- Vermeidung von Weich-PVC:
- Besonders Billigprodukte aus Asien, die oft auf Online-Plattformen angeboten werden, können verbotene Weichmacher enthalten.
- Weich-PVC findet sich in Spielzeug, Vinyltapeten und elastischen PVC-Bodenbelägen.
- Lassen Sie Kinder nicht mit älterem Weich-PVC-Spielzeug spielen, das bereits 2007 verbotene Phthalat-Weichmacher enthalten kann.
- Unverarbeitete Lebensmittel bevorzugen:
- Kaufen Sie möglichst unverarbeitete Lebensmittel und bereiten Sie diese selbst zu.
- Eine US-Studie zeigte, dass ein hoher Verzehr von stark verarbeiteten Lebensmitteln zu höheren Phthalat-Werten im Urin führte.
- Weichmacher können bei der Verarbeitung oder über Verpackungen in Lebensmittel gelangen.
Die Verbraucherzentralen raten zur Vorsicht und zur bewussten Produktauswahl, um die Exposition gegenüber potenziell schädlichen Weichmachern zu minimieren.





