Ein Gap Year, die Auszeit zwischen zwei Lebensabschnitten, ist für viele junge Menschen heute eine beliebte Option. Ob nach dem Schulabschluss, während des Studiums oder nach der Ausbildung – die Möglichkeiten, im Ausland wertvolle Erfahrungen zu sammeln, sind vielfältig. Programme wie Freiwilliges Soziales Jahr, Au-Pair oder Work & Travel ziehen jährlich Tausende an. Doch ein solches Jahr erfordert gründliche Vorbereitung, besonders wenn es ins Ausland geht.
Wichtige Punkte
- Versicherungen frühzeitig klären (Kranken- und Haftpflichtversicherung sind essentiell).
- Finanzielle Planung sichern (deutsches Konto und Kreditkarte sind ratsam).
- Kindergeldanspruch prüfen, da nicht alle Programme förderfähig sind.
- Visum, Impfungen und internationaler Führerschein rechtzeitig beantragen.
- Handyvertrag für das Zielland anpassen oder lokale Prepaid-Karte nutzen.
Umfassender Versicherungsschutz im Ausland
Die Gesundheit im Ausland ist ein zentrales Thema. Ein Arztbesuch oder ein Krankenhausaufenthalt kann unerwartet nötig werden. Daher ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. Sie sollte nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch den Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall abdecken. Die Dauer und der Umfang der Versicherung müssen zum Reiseziel und zur geplanten Aufenthaltsdauer passen.
Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist und unter 25 Jahre alt ist, kann unter Umständen weiterhin über die Familienversicherung der Eltern abgesichert sein, wenn das Gap Year als Teil einer Ausbildung gilt. Pflichtversicherte Studierende sollten mit ihrer Krankenkasse klären, ob eine Unterbrechung der Versicherung möglich ist. Privat Krankenversicherte müssen mit ihrem Versicherer sprechen, ob Leistungen im Ausland erstattet werden oder eine Anwartschaftsversicherung für einen reibungslosen Wiedereinstieg nach der Rückkehr sinnvoll ist.
Faktencheck Krankenversicherung
Rund 80% der deutschen Reisenden unterschätzen die Kosten medizinischer Notfälle im Ausland. Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung deckt diese oft millionenschweren Risiken ab.
Haftpflichtversicherung: Schutz vor hohen Forderungen
Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, auch auf Reisen. Wer versehentlich Schäden verursacht, muss dafür haften. Dies gilt auch im Ausland. Insbesondere bei Personenschäden können schnell Forderungen in Millionenhöhe entstehen.
Viele junge Menschen sind noch über die Familienversicherung der Eltern abgesichert, oft auch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Police zu prüfen. Die meisten Tarife bieten weltweiten Schutz, oft sogar ohne zeitliche Begrenzung oder für Zeiträume von 12 Monaten und mehr. Dennoch ist ein genauer Blick ins Kleingedruckte ratsam, um den Umfang des Schutzes zu verstehen.
"Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen. Sie schützt vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen, die durch verursachte Schäden im Ausland entstehen können", erklärt ein Experte für Verbraucherschutz.
Eine Gepäckversicherung hingegen wird oft als unnötig erachtet. Sie ist verhältnismäßig teuer – etwa 500 Euro für 365 Tage bei einer Versicherungssumme von 2.000 Euro. Zudem wird meist nur der Zeitwert der verlorenen Gegenstände ersetzt, nicht der Neuanschaffungspreis. Zahlreiche Einschränkungen in den Bedingungen machen sie oft unwirtschaftlich.
Finanzielle Planung: Konten und Kreditkarten
Ein deutsches Girokonto ist meist ausreichend und als Basis für ein Auslandsjahr empfehlenswert. Innerhalb Europas gibt es selten Einschränkungen. Für Länder außerhalb Europas kann es sinnvoll sein, zusätzlich ein lokales Konto zu eröffnen, um tägliche Bankgeschäfte kostengünstig abzuwickeln. Vorab sollte man mit der deutschen Bank klären, welche Leistungen im Ausland und zu welchen Konditionen genutzt werden können. Dazu gehören Fragen zu Überweisungen, Bargeldabhebungen und Gebühren.
Wichtige Fragen an die Bank
- Sind Überweisungen an ausländische Bankverbindungen möglich?
- Welche Kosten entstehen bei Transaktionen?
- Kann ich an Geldautomaten kostenfrei oder kostengünstig Bargeld abheben?
Eine Kreditkarte ist für ein Gap Year im Ausland nahezu unverzichtbar. In vielen Ländern ist bargeldloses Bezahlen, auch für kleinere Beträge, weit verbreitet. Wer einen Mietwagen buchen möchte, benötigt fast immer eine Kreditkarte. Es ist ratsam, mehrere Zahlungsmittel zur Verfügung zu haben, falls eine Karte gestohlen wird oder Probleme bereitet.
Bei der Wahl der Kreditkarte sind nicht nur die Kosten, sondern auch die Konditionen entscheidend. Idealerweise sollten Bezahlvorgänge kostenlos sein. Einige Karten ermöglichen weltweite, kostenfreie Bargeldabhebungen, während andere zeitliche oder räumliche Limits haben. Besondere Vorsicht ist bei Kreditkarten mit flexibler Rückzahlung geboten, da hier schnell hohe Zinsen entstehen können. Es empfiehlt sich, die Rückzahlungsoptionen anzupassen oder den Gesamtbetrag monatlich zu begleichen.
Kindergeld und offizielle Dokumente
Der Anspruch auf Kindergeld während eines Gap Years hängt stark vom Programm ab. Eltern erhalten Kindergeld bis zur Volljährigkeit der Kinder. Danach ist ein Anspruch bis zum 25. Lebensjahr möglich, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung nachgewiesen werden kann, ein Studienplatz vorliegt oder eine Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit erfolgt ist.
Programme wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) oder der Bundesfreiwilligendienst werden oft als Ausbildung anerkannt, sodass das Kindergeld weiterläuft. Bei Sprachreisen, Work & Travel-Programmen, Au-Pair-Jobs (ohne Sprachkurs) oder Praktika, die nicht Teil eines Studiums sind, entfällt der Anspruch in der Regel. Eine frühzeitige Klärung bei der Familienkasse ist hier ratsam. Für Übergangszeiten von maximal vier Monaten zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn gibt es ebenfalls Kindergeld.
Visum, Impfungen und Führerschein
Für längere Aufenthalte im Ausland, insbesondere wenn man arbeiten möchte, ist in vielen Ländern ein Visum erforderlich. Das Auswärtige Amt bietet auf seiner Webseite unter den „Reise- und Sicherheitshinweisen“ detaillierte Informationen zu Einreisebestimmungen und notwendigen Dokumenten für jedes Land. Dort finden sich auch Links zu den zuständigen Botschaften, bei denen ein Visum beantragt werden kann.
Vor der Abreise sollte man sich zudem über notwendige Impfungen informieren und ausreichend Zeit für deren Durchführung einplanen. Einige Schutzimpfungen müssen eventuell aufgefrischt oder neu vorgenommen werden. Informationen zu Reiseimpfungen sind ebenfalls auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter „Gesundheit“ zu finden. Eine kleine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten (z.B. gegen Kopfschmerzen, Durchfall) ist immer sinnvoll. Wer regelmäßig Medikamente benötigt, sollte eine ärztliche Bescheinigung in der Landessprache oder auf Englisch mitführen.
Reiseimpfungen
Einige Krankenkassen erstatten die Kosten für bestimmte Reiseimpfungen. Es lohnt sich, dies vorab bei der eigenen Krankenkasse zu erfragen.
Der deutsche Führerschein ist in EU-Ländern und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) meist ausreichend. Außerhalb Europas ist in vielen Ländern ein internationaler Führerschein erforderlich. Dieser ist kein eigenständiges Dokument, sondern ein Zusatzdokument, das nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist. Er muss beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Auch hier gibt das Auswärtige Amt länderspezifische Hinweise.
Kommunikation und Handyvertrag
Innerhalb der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens gilt die Regel „Roam like home“. Das bedeutet, dass für Telefonate, SMS und die Nutzung mobiler Daten keine höheren Kosten anfallen als im Heimatnetz. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn der Anbieter feststellt, dass man über einen Zeitraum von vier Monaten überwiegend im EU-Ausland telefoniert und surft. In diesem Fall können zusätzliche Gebühren erhoben werden, über die der Anbieter zwei Wochen im Voraus informieren muss.
Für Aufenthalte im außereuropäischen Ausland ist die Nutzung des deutschen Mobilfunkvertrages in der Regel sehr teuer. Hier empfiehlt es sich fast immer, vor Ort eine Prepaid-Karte zu erwerben. Wer den deutschen Vertrag nicht weiterzahlen möchte, sollte prüfen, ob eine Kündigung möglich ist. Ist die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen, kann meist mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Alternativ kann eine Stilllegung des Vertrages in Betracht gezogen werden, wodurch keine Kosten anfallen, sich der Vertrag aber um diesen Zeitraum verlängert.
Flugmodus im Flugzeug
Im Flugzeug sollte der Flugmodus immer eingeschaltet sein. Auch bei Nichtnutzung kann sich das Smartphone automatisch ins Bordnetz einwählen und hohe Roaming-Kosten verursachen.
Die Planung eines Gap Years ist komplex, aber mit sorgfältiger Vorbereitung lassen sich viele potenzielle Probleme vermeiden. Eine interaktive Checkliste kann dabei helfen, alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen und den Auslandsaufenthalt zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen.





