Das Landgericht Berlin hat die sogenannte Freunde-finden-Funktion von Facebook als rechtswidrig eingestuft. Dieses Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, hat weitreichende Konsequenzen für Nutzer, die ihre Smartphone-Kontakte mit dem sozialen Netzwerk synchronisiert haben. Es betrifft die Art und Weise, wie persönliche Daten von Nicht-Nutzern gesammelt und verarbeitet werden.
Verbraucherschützer hatten geklagt, da Meta (der Mutterkonzern von Facebook) durch diese Funktion auch Daten von Personen erhält, die gar kein Facebook-Konto besitzen. Dies wirft wichtige Fragen zum Datenschutz und zur Einwilligung in die Datenverarbeitung auf.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Freunde-finden-Funktion von Facebook wurde vom Landgericht Berlin für unzulässig erklärt.
- Nutzer sollten die Synchronisation von Kontakten mit Facebook deaktivieren.
- Bereits hochgeladene Kontakte können und sollten manuell gelöscht werden.
- Das Urteil hat Signalwirkung für andere Apps und soziale Netzwerke.
Das Urteil und seine Bedeutung für den Datenschutz
Das Landgericht Berlin II fällte im Dezember 2025 ein wichtiges Urteil (Az. 15 O 569/18). Es erklärte die Freunde-finden-Funktion von Facebook für rechtswidrig. Der Grund: Facebook erhält über diese Funktion auch Daten von Personen, die das soziale Netzwerk bewusst nicht nutzen oder dort gar nicht registriert sind. Dies stellt einen Verstoß gegen geltendes Recht dar.
Die Klage wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht. Sie zielte darauf ab, die Praxis der Kontaktsynchronisation zu unterbinden, die es Facebook ermöglicht, umfangreiche persönliche Daten wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Dritten zu sammeln.
"Die Verarbeitung der Daten Unbeteiligter ist rechtswidrig."
Dieses Statement des Gerichts unterstreicht die Notwendigkeit, die Einwilligung aller betroffenen Personen einzuholen, bevor ihre Daten an Dritte weitergegeben werden. Für viele Nutzer bedeutet dies eine grundlegende Änderung im Umgang mit ihren Kontaktdaten.
Fakt: Das Cambridge Analytica Debakel
Bereits 2018 wurde der Skandal um Cambridge Analytica bekannt. Damals wurden öffentlich zugängliche Informationen von Facebook-Nutzern ohne deren Wissen gesammelt und verarbeitet. Dies führte zu einer erhöhten Sensibilisierung für Datenschutzfragen und verstärkte die Forderungen nach strengeren Regeln für soziale Netzwerke.
So deaktivieren Sie die Kontaktsynchronisation
Für Nutzer ist es entscheidend, die Synchronisation ihrer Kontakte zu überprüfen und gegebenenfalls zu deaktivieren. Facebook bietet dafür mehrere Möglichkeiten an. Es ist wichtig, sowohl die Facebook-App als auch den Messenger zu berücksichtigen.
In der Facebook-App (Android-Beispiel)
- Öffnen Sie die Facebook-App.
- Tippen Sie oben links auf die drei horizontalen Linien.
- Gehen Sie zu "Einstellungen und Privatsphäre" und dann auf "Einstellungen".
- Geben Sie im Suchfeld "Einstellungen durchsuchen" den Begriff "Kontakte" ein.
- Wählen Sie "Kontenübersicht, Kontakte hochladen".
- Deaktivieren Sie für das Facebook-Konto die Option "Kontakte kontinuierlich prüfen". Achten Sie darauf, dass der Schieberegler grau ist und nach links zeigt.
- Wiederholen Sie diesen Schritt für den Messenger, falls dort "Kontakte hochladen" aktiviert ist.
Über die App-Einstellungen des Betriebssystems
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Facebook den Zugriff auf Ihre Kontakte direkt über die Betriebssystemeinstellungen zu entziehen. Dies ist eine effektive Methode, um die Datenweitergabe zu unterbinden.
- iOS: Öffnen Sie die Einstellungen Ihres iPhones oder iPads. Gehen Sie zu "Apps", wählen Sie Facebook und stellen Sie den Zugriff auf "Kontakte" auf "Keine".
- Android: Öffnen Sie die Einstellungen Ihres Android-Smartphones. Navigieren Sie zu "Apps", wählen Sie Facebook und dann "Berechtigungen". Deaktivieren Sie hier den Zugriff auf "Kontakte".
Vergessen Sie nicht, diese Schritte auch für die Messenger-App durchzuführen, falls diese installiert ist.
Bereits hochgeladene Kontakte löschen
Es reicht nicht aus, nur die zukünftige Synchronisation zu verhindern. Bereits hochgeladene Kontakte müssen ebenfalls gelöscht werden. Facebook stellt hierfür spezielle Seiten bereit:
- Für Facebook-Kontakte: facebook.com/invite_history.php
- Für Messenger-Kontakte: facebook.com/mobile/messenger/contacts/
Auf diesen Seiten können Sie einzelne oder alle hochgeladenen Daten entfernen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Kontrolle über Ihre Daten zurückzugewinnen.
Hintergrund: Die Rolle der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle beim Schutz der Nutzerdaten. Ihre Klage gegen Facebook ist ein Beispiel dafür, wie zivilgesellschaftliche Organisationen gegen datenschutzrechtliche Verstöße vorgehen. Das Verfahren war zwischenzeitlich ausgesetzt, wurde aber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei DSGVO-Verstößen wieder aufgenommen.
Signalwirkung für andere Dienste
Obwohl das Berliner Urteil direkt Facebook betrifft, hat es eine Signalwirkung für andere soziale Netzwerke und Messenger-Dienste. Viele Apps bieten ähnliche Funktionen zur Kontaktsynchronisation an, wie beispielsweise WhatsApp, das ebenfalls zu Meta gehört. Hier ist die Synchronisation sogar eine Voraussetzung für die volle Funktionalität der App.
Grundsätzlich gilt: Wer Daten von Dritten an Unternehmen weitergibt, muss die Einwilligung dieser Personen eingeholt haben. Das bedeutet in der Praxis, dass jeder Ihrer gespeicherten Kontakte zustimmen muss, dass seine Daten an Dienste wie Facebook oder WhatsApp gesendet werden. Dies ist in der Realität kaum umsetzbar.
Entwickler müssen heute bei Google begründen, warum ihre Apps Zugriff auf Telefon- oder Nachrichtenfunktionen benötigen. Dies soll ein unbemerktes Erfassen des Nutzerverhaltens verhindern. Nutzen Sie stets die Möglichkeit, App-Berechtigungen in Ihrem Betriebssystem einzuschränken.
Fazit: Datenhoheit zurückgewinnen
Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist ein Sieg für den Datenschutz. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, dass Nutzer aktiv werden und ihre Datenschutzeinstellungen überprüfen. Die Kontrolle über die eigenen Daten und die Daten der Kontakte ist ein Grundrecht, das geschützt werden muss.
Seien Sie vorsichtig bei der Vergabe von Berechtigungen an Apps. Erlauben Sie nur das Nötigste. Wenn eine App ohne bestimmte Berechtigungen nicht funktioniert, sollten Sie abwägen, ob die Nutzung der App die potenziellen Risiken wert ist. Viele Dienste lassen sich auch über den Browser nutzen, was oft eine datenschutzfreundlichere Alternative zur App darstellt.





