Verbraucher, die zu Bio-Nahrungsergänzungsmitteln greifen, erwarten oft höchste Qualität und strenge Herkunftsstandards. Doch was steckt wirklich hinter dem Bio-Label auf diesen Produkten? Neue Klarstellungen zeigen auf, welche Kriterien erfüllt sein müssen und worauf bei der Kennzeichnung von EU- und Importware zu achten ist. Mindestens 95 Prozent der Inhaltsstoffe müssen aus ökologischem Anbau stammen, damit ein Produkt als „Bio“ oder „Öko“ beworben werden darf.
Wichtige Punkte
- Mindestens 95% der Zutaten müssen aus ökologischem Anbau stammen.
- Das EU-Bio-Logo ist bei Produkten aus der EU Pflicht, dazu die Kontrollstellennummer.
- Importware aus Drittländern muss EU-Standards entsprechen, um das EU-Bio-Logo zu tragen.
- Online-Händler benötigen eine eigene Bio-Zertifizierung.
- Isolierte Vitamine und Mineralstoffe sind in Bio-NEM in der Regel nicht erlaubt.
Strenge Regeln für Bio-Produkte
Die Begriffe „Bio“ und „Öko“ sind in der Lebensmittelbranche rechtlich geschützt. Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gelten hier keine Ausnahmen. Werden Produkte mit diesen Bezeichnungen beworben, müssen sie strenge Kriterien erfüllen. Dies sichert die Glaubwürdigkeit des Bio-Siegels und schützt die Konsumenten.
Ein Nahrungsergänzungsmittel darf sich nur dann „Bio“ nennen, wenn mindestens 95 Prozent seiner Zutaten aus ökologischer Produktion stammen. Die verbleibenden fünf Prozent sind nur zulässig, wenn sie auf einer speziellen EU-Liste stehen oder von den Mitgliedstaaten ausdrücklich genehmigt wurden.
Wichtige Bio-Fakt
Die EU-Öko-Verordnung 2018/848 regelt die ökologische Produktion und Kennzeichnung von Bio-Erzeugnissen. Sie ist die Grundlage für alle Bio-Produkte in der EU.
Kennzeichnung: Was muss auf die Verpackung?
Die Verpackung von Bio-Nahrungsergänzungsmitteln liefert wichtige Informationen über deren Herkunft und Qualität. Das EU-Gemeinschaftslogo ist dabei ein zentrales Element. Es muss im selben Sichtfeld wie die Produktbezeichnung platziert sein.
Direkt daneben gehört die Kontrollstellennummer. Diese Nummer identifiziert die Stelle, die die Einhaltung der Bio-Standards überprüft hat. Zusätzlich muss der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Rohstoffe angegeben werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- EU-Landwirtschaft: Alle Rohstoffe stammen aus der EU.
- Nicht-EU-Landwirtschaft: Die Rohstoffe wurden in Ländern außerhalb der EU erzeugt.
- EU/Nicht-EU-Landwirtschaft: Eine Mischung aus EU- und Drittland-Rohstoffen.
Eine alternative Angabe ist das konkrete Herkunftsland, wenn alle Ausgangsstoffe von dort stammen. Nationale Bio-Siegel, regionale Gütezeichen oder Zeichen von Anbauverbänden dürfen weiterhin zusätzlich auf dem Etikett erscheinen.
„Die klare Kennzeichnung gibt Verbrauchern die Sicherheit, dass das Produkt den hohen Bio-Standards entspricht“, erklärt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale.
Unterschiede bei Importware
Für Bio-Produkte, die aus Drittländern wie China oder den USA stammen, gelten besondere Regeln. Das EU-Bio-Logo ist für diese Produkte freiwillig. Es darf nur dann verwendet werden, wenn das Produkt den strengen Vorschriften der EU-Öko-Verordnung vollständig entspricht.
Wenn ein importiertes Bio-Produkt das EU-Bio-Logo trägt, muss es dieselben Kennzeichnungspflichten erfüllen wie ein EU-Produkt. Dazu gehören die Kontrollstellennummer und die Herkunftsangabe der Zutaten. Produkte aus Drittländern, deren Bio-Vorgaben als gleichwertig mit denen der EU anerkannt sind – zum Beispiel die USA – dürfen zwar als Bio-Produkt bezeichnet werden, aber nicht das EU-Bio-Logo tragen. Stattdessen tragen sie oft das entsprechende Siegel des Drittlandes, wie das USDA Organic-Siegel für die USA.
Online-Handel: Eigene Zertifizierung notwendig
Der Online-Handel mit Bio-Nahrungsergänzungsmitteln unterliegt ebenfalls strengen Vorschriften. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Oktober 2017 (Rs C-289/16) stellte klar: Ein Online-Händler, der Bio-Produkte verkauft – selbst wenn es nur einzelne im Sortiment sind – muss eine eigene Bio-Zertifizierung vorweisen.
Diese Zertifizierung muss auf den Internetseiten des Händlers deutlich sichtbar sein, beispielsweise im Impressum mit dem Bio-Siegel und der Kontrollstellennummer. Im Gegensatz dazu sind stationäre Einzelhändler in Deutschland von dieser Kontrollpflicht ausgenommen, sofern sie die Erzeugnisse direkt an Endverbraucher verkaufen und nicht selbst produzieren.
Hintergrund: EU-Öko-Verordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 2018/848 bildet das rechtliche Rückgrat für die ökologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung von Bio-Produkten in der Europäischen Union. Sie stellt sicher, dass Produkte, die als „Bio“ oder „Öko“ vermarktet werden, einheitlichen und hohen Standards entsprechen.
Wann ist eine Bio-Kennzeichnung unzulässig?
Die EU-Öko-Verordnung ist in Bezug auf die Zusammensetzung von Bio-Nahrungsergänzungsmitteln sehr streng. Eine Bio-Kennzeichnung oder Bio-Werbung ist unzulässig, wenn ein Nahrungsergänzungsmittel neben biologisch angebauten Pflanzenprodukten, wie Granatapfelpulver, zusätzlich isolierte Vitamine und Mineralstoffe enthält, die nicht aus ökologischer Landwirtschaft stammen.
Isolierte Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Aminosäuren und Mikronährstoffe dürfen in Bio-Produkten grundsätzlich nicht zugesetzt werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn andere EU- oder nationale Gesetze den Zusatz ausdrücklich vorschreiben, wie zum Beispiel bei Säuglingsnahrung. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Dies unterstreicht den Ansatz, dass Bio-Nahrungsergänzungsmittel möglichst naturbelassen sein sollen und keine synthetischen Zusätze enthalten dürfen.
Verbraucher sollten daher stets das Zutatenverzeichnis genau prüfen und sich nicht allein auf das Bio-Siegel verlassen. Ein bewusster Einkauf und das Verständnis der Kennzeichnungsregeln helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Produkte zu wählen, die den persönlichen Erwartungen an Bio-Qualität wirklich entsprechen.
Weitere Informationen für Verbraucher
Die Verbraucherzentralen bieten umfassende Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln und Bio-Produkten. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf über die genauen Anforderungen und die Bedeutung der verschiedenen Siegel zu informieren.
- Was sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen? Sie sind Lebensmittel und unterliegen dem Lebensmittelrecht.
- Kennzeichnung: Achten Sie auf das EU-Bio-Logo, die Kontrollstellennummer und die Herkunftsangabe.
- Stoffe in NEM: Informieren Sie sich, welche Stoffe erlaubt und welche verboten sind.
- Produkte aus dem Ausland: Prüfen Sie die Kennzeichnung bei Importware besonders genau.
Diese Informationen helfen, Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass das, was als „Bio“ beworben wird, auch wirklich Bio ist.





