Tesla hat Klage gegen das kalifornische Department of Motor Vehicles (DMV) eingereicht. Das Unternehmen möchte damit ein Urteil anfechten, das Tesla Falschwerbung bei den Fahrassistenzsystemen „Autopilot“ und „Full-Self-Driving“ (FSD) vorwirft. Tesla sieht sich zu Unrecht als Betrüger dargestellt.
Wichtige Punkte
- Tesla klagt gegen kalifornisches DMV wegen Falschwerbe-Urteil.
- Die Behörde warf Tesla irreführende Bezeichnungen für „Autopilot“ und „Full-Self-Driving“ vor.
- Tesla hat sein Marketing bereits angepasst und nennt das System nun „Full Self-Driving (Supervised)“.
- Das System ist weiterhin ein Level-2-Assistenzsystem, das ständige Fahrerüberwachung erfordert.
- Das Unternehmen argumentiert, es gebe keine Beweise für tatsächliche Verbraucherverwirrung.
Rechtsstreit um Fahrassistenzsysteme
Die Klage wurde beim Superior Court of California eingereicht. Tesla beanstandet die Entscheidung des Office of Administrative Hearings vom Dezember 2025. Dieses Urteil besagte, dass Tesla durch seine Produktbezeichnungen gegen kalifornisches Recht verstoßen habe.
Die Begriffe „Autopilot“ und „Full-Self-Driving“ suggerierten laut DMV fälschlicherweise, dass die Fahrzeuge vollständig autonom fahren könnten. Tatsächlich handelt es sich bei diesen Systemen um Fahrerassistenzsysteme der SAE-Stufe 2.
Faktencheck: SAE-Level 2
- Definition: Teilautomatisiertes Fahren.
- Funktion: Das System übernimmt Lenken, Beschleunigen und Bremsen unter bestimmten Bedingungen.
- Fahrerrolle: Der Fahrer muss die Umgebung ständig überwachen und jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen.
- Autonomie: Kein autonomes Fahren im Sinne von Level 3 oder höher.
Diese Systeme erfordern die permanente Aufmerksamkeit und Eingriffsmöglichkeit des Fahrers. Tesla betont in der Klageschrift, dass sowohl im Marketing als auch in den Handbüchern klar auf diese Notwendigkeit hingewiesen werde.
Marketing-Anpassung und Abo-Modell
Nach dem Urteil hatte das DMV die Möglichkeit, Teslas Lizenzen für Herstellung oder Verkauf von Fahrzeugen vorübergehend zu entziehen. Die Behörde forderte stattdessen eine Anpassung der Marketing-Sprache.
Tesla kam dieser Aufforderung nach und nahm die geforderten Änderungen bis zum 17. Februar 2026 vor. Ein Lizenzentzug wurde damit vermieden. Das Unternehmen vermarktet sein Fahrassistenzsystem nun unter dem Namen „Full Self-Driving (Supervised)“.
Hintergrund der Namensänderung
Der Zusatz „Supervised“ (beaufsichtigt) soll nun deutlicher machen, dass eine aktive Überwachung durch den Fahrer zwingend notwendig ist. Dies ist eine direkte Reaktion auf die Kritik der Behörden.
Das System wird zudem ausschließlich als monatliches Abonnement für 99 US-Dollar angeboten. Zuvor gab es verschiedene Pakete, darunter Standard-Autopilot, Enhanced Autopilot und Full Self-Driving mit Einmalzahlung sowie Beta-Zugang. In Europa vertreibt Tesla seine Fahrzeuge noch nach dem alten Modell.
Teslas Argumente gegen das Urteil
Tesla argumentiert in seiner Klageschrift, dass das DMV keine Beweise für eine tatsächliche Verwirrung kalifornischer Verbraucher vorgelegt habe. Das Unternehmen weist darauf hin, dass es unmöglich sei, die Funktionen zu kaufen oder zu nutzen, ohne mit den Warnungen zur notwendigen Aufsicht konfrontiert zu werden.
„Im Marketing und in den Handbüchern wird klar und wiederholt darauf hingewiesen, dass die Systeme nicht autonom sind und ständige Aufsicht erfordern.“
Diese Klarstellungen seien integraler Bestandteil des Kauf- und Nutzungsprozesses. Die Klage zielt darauf ab, die Darstellung als Betrüger rückgängig zu machen, die Tesla als „zu Unrecht und ohne Grundlage“ empfindet.
Weitere rechtliche Auseinandersetzungen
Der Rechtsstreit mit dem DMV ist nicht die einzige juristische Herausforderung für Tesla im Bereich Fahrerassistenz. In Kalifornien läuft parallel eine Sammelklage, in der Kunden Geld für FSD zurückfordern.
Zudem wurde Tesla in einem Fall teilweise haftbar gemacht für einen tödlichen Unfall, bei dem der Enhanced Autopilot aktiviert war. Das Urteil belief sich auf 243 Millionen US-Dollar. Diese Fälle zeigen die wachsende regulatorische und rechtliche Prüfung, der sich autonome und teilautonome Fahrsysteme gegenübersehen.
Die Debatte um die korrekte Bezeichnung und die Erwartungen der Kunden an solche Systeme wird weiterhin ein zentrales Thema in der Automobilindustrie bleiben.





