WhatsApp muss sich künftig für andere Messenger-Dienste öffnen. Dies schreibt der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union vor. Nutzer sollen dadurch Nachrichten zwischen verschiedenen Apps austauschen können, ohne mehrere Dienste gleichzeitig nutzen zu müssen. Die technische Umsetzung dieser Interoperabilität ist jedoch komplex und wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wichtige Punkte
- WhatsApp muss sich für externe Messenger öffnen, basierend auf dem EU Digital Markets Act.
- Ab Oktober 2025 sollen Chats zwischen WhatsApp und anderen Anbietern möglich sein.
- Meta hat die technischen Grundlagen im September 2024 veröffentlicht und testet diese.
- Nur von der EU als „Gatekeeper“ eingestufte Unternehmen sind zur Öffnung verpflichtet.
- Datenschutzbedenken verzögern die Anbindung kleinerer Messenger wie Signal und Threema.
EU-Gesetz zwingt Messenger zur Interoperabilität
Der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union ist der Grundstein für diese Veränderung. Er verpflichtet als „Gatekeeper“ eingestufte Unternehmen dazu, ihre Dienste für andere Anbieter zu öffnen. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern und den Nutzern mehr Wahlfreiheit zu geben. Dies bedeutet, dass man künftig möglicherweise nur noch eine Messenger-App benötigt, um mit allen Kontakten zu kommunizieren, unabhängig davon, welchen Dienst diese nutzen.
Die Europäische Kommission hat im September 2023 Meta, den Mutterkonzern von WhatsApp und Facebook Messenger, als „Gatekeeper“ eingestuft. Damit begann eine sechsmonatige Frist für Meta, die Vorgaben des DMA umzusetzen. Diese Frist endete im März 2024. Trotzdem gibt es bisher noch kein vollständiges Update, das die Interoperabilität für alle Nutzer freischaltet.
Faktencheck: Der Digital Markets Act
- Ziel: Faireren Wettbewerb in digitalen Märkten schaffen.
- Betrifft: Große Online-Plattformen, die als „Gatekeeper“ eingestuft werden.
- Pflichten: Unter anderem die Öffnung von Messenger-Diensten für andere Anbieter.
Technische Herausforderungen und erste Tests
Meta hat im September 2024 die ersten technischen Grundlagen vorgestellt, die eine Zusammenarbeit mit Drittanbieter-Chats ermöglichen sollen. Seitdem läuft die Erprobung dieser Schnittstellen. Medienberichte deuten darauf hin, dass einige Beta-Nutzer bereits Drittanbieter-Chats in WhatsApp testen können. Diese sollen wohl in einem separaten Postfach innerhalb der WhatsApp-App landen.
Die vollständige Implementierung und Freigabe für alle Nutzer wird jedoch noch dauern. Experten gehen davon aus, dass die vollständige Interoperabilität, also der Austausch von Chats zwischen WhatsApp und anderen Anbietern, erst ab Oktober 2025 flächendeckend möglich sein wird. Bis dahin müssen weitere Tests und Anpassungen erfolgen.
„Die Öffnung von WhatsApp ist ein großer Schritt für die Wahlfreiheit der Nutzer. Die technischen Hürden sind jedoch beträchtlich, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz.“
Datenschutzbedenken bremsen die Öffnung
Nicht alle Messenger-Dienste sind begeistert von der Idee, sich mit WhatsApp zu verbinden. Insbesondere Anbieter wie Signal und Threema, die einen hohen Stellenwert auf Datenschutz legen, äußerten Bedenken. Sie befürchten, dass WhatsApp das hohe Schutzniveau ihrer Dienste nicht gewährleisten kann, sobald Nachrichten über ihre Plattformen ausgetauscht werden.
Sobald Nachrichten von anderen Anbietern an WhatsApp übermittelt werden, ist WhatsApp für deren Schutz verantwortlich. Dies geschieht nach den eigenen Datenschutzstandards von WhatsApp. Ein Blick in die neuen Datenschutzhinweise von WhatsApp, gültig seit dem 11. April 2024, zeigt, dass die Sorgen nicht ganz unbegründet sind. WhatsApp erfasst demnach auch Daten von Nicht-WhatsApp-Nutzern, sobald WhatsApp-Nutzer Nachrichten an oder von Drittanbieter-Apps senden oder empfangen.
Hintergrund: Gatekeeper-Definition
Als „Gatekeeper“ werden Unternehmen eingestuft, die eine erhebliche Marktmacht besitzen und eine große Anzahl von Nutzern erreichen. Diese Einstufung verpflichtet sie zu besonderen Regeln, um den Wettbewerb zu fördern und kleinere Anbieter zu schützen. Neben WhatsApp und Facebook Messenger wurde kein anderer Messenger-Dienst als „Gatekeeper“ eingestuft, was bedeutet, dass kleinere Anbieter wie Signal oder Telegram nicht zur Öffnung ihrer Apps verpflichtet sind.
Was bedeutet das für die Nutzer?
Für die Nutzer bedeutet die Interoperabilität eine potenzielle Vereinfachung im digitalen Alltag. Sie könnten zukünftig mit Freunden und Familie kommunizieren, auch wenn diese unterschiedliche Messenger nutzen, ohne ständig zwischen Apps wechseln zu müssen. Dies könnte die Fragmentierung der Kommunikationslandschaft reduzieren.
Geduld ist jedoch gefragt. Obwohl die rechtliche Grundlage seit März 2024 besteht, sind die technischen und datenschutzrechtlichen Herausforderungen komplex. Die vollständige Umsetzung erfordert Zeit und die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Es bleibt abzuwarten, wie viele Drittanbieter sich letztendlich für eine Verbindung mit WhatsApp entscheiden und wie die Nutzer diese neue Funktion annehmen werden.
Die Entwicklung wird von europäischen Behörden genau beobachtet und getestet. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass die Wahlfreiheit mit neuen Überlegungen zum Datenschutz einhergeht. Es ist wichtig, die Datenschutzrichtlinien der genutzten Dienste weiterhin aufmerksam zu verfolgen.
Zusammenfassung der Zeitachse
- September 2023: Meta als „Gatekeeper“ eingestuft.
- März 2024: Frist zur Umsetzung der DMA-Vorgaben endet.
- April 2024: Neue Datenschutzhinweise von WhatsApp treten in Kraft.
- September 2024: Meta veröffentlicht technische Grundlagen für Interoperabilität.
- Oktober 2025: Geplanter Start für Chats zwischen WhatsApp und anderen Anbietern.





